
22. April 2016
Wichtigste Neuerungen ab 2016
Wichtigste Neuerungen ab 2016:
-	Steuersatz erhöht auf 30% (statt 25%)
      o	bei pauschaler Ermittlung von Altvermögen: 4,2% (statt 3,5%) bzw. 18% (statt 15%)
      o	Ausnahme für Körperschaften (Gemeinden, Kirchen, …)
-	Entfall Inflationsabschlag
   (Kürzung des Veräußerungsgewinns um 2% p.a. ab 11. Jahr, max. 50%)
-	5-Jahres-Frist bei Umwidmung (zeitl. u. wirtschaftl. Zusammenhang)
   bzw. Besserungsklausel (= rückwirkendes Ereignis)
-	Aufteilung der Anschaffungskosten G+B/Gebäude 40/60 (statt 20/80)
Unterschied Altvermögen/Neuvermögen:
   -	Neuvermögen (letzter entgeltlicher Erwerb nach 31.3.2002)
      o	Einkünfte (Saldo Kaufpreis abzgl. Anschaffungskosten)
       *	GrESt, Maklerprovision, Grundbuch-EintragungsGeb, Erschließungskosten, Herstellungs- und 
                 Instandsetzungsaufwendungen
       *	abzgl. Kosten der Selbstberechnung …
      o	davon 30% ImmoESt
    -	Altvermögen (letzter entgeltlicher Erwerb vor 31.3.2002)
      o	Möglichkeit der pauschalen Einkünfteermittlung:
	      * Umwidmung bis 31.12.1987  4,2%
        * 	Umwdimung nach 31.12.1987  18%
      o	oder auf Antrag Behandlung als „Neuvermögen“ 
     -> Ermittlung tatsächlicher Veräußerungsgewinn
	- Aufgabe der „Einheitstheorie“ ab 01.04.2012:
       o	Beispiel 1: Kauf Bauplatz im Jahr 2000, Bau Einfamilienhaus im Jahr 2010: 
                              ges. Liegenschaft Altvermögen
        o	Beispiel 2: Kauf Bauplatz im Jahr 2000, Bau Einfamilienhaus im Jahr 2013:  
                              G+B Altvermögen; Haus Neuvermögen
Ausnahmen von der ImmoESt:
 -	Hauptwohnsitz-Befreiung
     o	Eigenheim/Eigentumswohnung samt 1.000m2 Grund
     o	2/3 als HWS, unentgeltliche Nutzung von Angehörigen unschädlich, aber Veräußerer muss 
         jedenfalls selbst auch dort HWS haben
      o	1. Tatbestand: 2 Jahre durchgehend ab Anschaffung
            -nicht bei unentgeltlichem Erwerb
        -min. 2 Jahre tatsächlicher HWS des Veräußerers
        -Toleranzfrist 1 Jahr ab Anschaffung/Bezugfertigstellung und 1 Jahr nach Veräußerung
     o	2. Tatbestand 5 Jahre durchgehend innerhalb der letzten 10 Jahre        
          -unschädlich wenn in den letzten 4 Jahren vermietet
      -HWS des Veräußerers darf aber nicht weiter bestehen
     o	Mietkauf  Zeiten als Mieter zählen nicht
     o	Verkauf von Haus und separates Grundstück, das als Hausgarten genutzt wird  von 1.000m2 
          Befreiung miterfasst
     o	Verkauf Haus an Bauträger, Verkäufer erhält dafür Geld und Wohnung in neuer Wohnanlage auf
         diesem Gst -> HWS-Befreiung
-	Herstellerbefreiung
    o	keine pauschale 2/3-Grenze
    o	10 Jahre nicht zur Einkünfteerzielung genutzter Teil ist befreit
    o	nur der tatsächliche Bauherr (Träger des Baurisikos)
     	Vater war Bauherr, Kind verkauft  keine Befreiung
    o	im Zweifel entfällt vom Kaufpreis 40% auf Grund u. Boden, 60% auf das Gebäude
- Enteignung
- Flurbereinigung
- Schenkung, GmbH, usw…
Fälligkeit ImmoESt:
*	bis zum 15. des zweitfolgenden Monats ab Zufluss
*	bei Überschreiten der Anschaffungskosten
*	Problem Ratenzahlung