Ihr Notar Mag. Josef Reitter
Ihr Notar Mag. Josef Reitter

02. Oktober 2019

Augen auf beim Wohnungskauf!

Ob als Heim für die eigene Familie oder als Anlegerwohnung - beim Kauf einer Eigentumswohnung ist jedenfalls Vorsicht geboten. Worauf Sie vor und beim Abschluss des entsprechenden Kaufvertrages besonders achten sollten.

Zunächst ist bei einem gemeinsamen Besichtigungstermin mit dem Verkäufer oder dessen Makler der Zustand der Wohnung selbst sowie des mitveräußerten Zubehörs, wie Garten oder Kellerabteil umfassend zu überprüfen. Außerdem ist zu klären, ob in der Wohnung befindliches Inventar mitveräußert wird.


Nach Besichtigung des Kaufgegenstandes rate ich zur Besprechung der weiteren Vorgehensweise und des Inhaltes des zu erstellenden Kaufvertrages mit dem von Ihnen bevorzugten Vertragsverfasser.


Dieser prüft nicht nur den Grundbuchstand und allfällige grundbücherliche Belastungen, sondern besorgt für Sie das Nutzwert- bzw. Parifizierungsgutachten, aus dem der rechtlich verbindliche Umfang der Wohnung samt Zubehör hervorgeht.


Weiters holt der Vertragserrichter bei der Hausverwaltung wichtige Informationen ein, insbesondere Betriebskostenabrechnungen wie auch Eigentümerversammlungsprotokolle, in denen allfällige bevorstehende Sanierungen und Rücklagendotierungen festgehalten sind.


Darüber hinaus sind vor der Erstellung des Kaufvertrages Fragen zu klären wie: Fälligkeit des Kaufpreises, Übergabestichtag, treuhändige Abwicklung der Kaufpreiszahlung, Gewährleistung für einen bestimmten Zustand oder Gewährleistungsausschluss.


Bei jeder Kaufvertragsabwicklung hat der Vertragserrichter für den Verkäufer zu prüfen, ob für diesen Immobilienertragsteuer anfällt oder ob ein Steuerbefreiungstatbestand, z.B. Hauptwohnsitzbefreiung, vorliegt. Für den Käufer fällt in jedem Fall - grundsätzlich berechnet vom Kaufpreis - die Grunderwerbsteuer und eine gerichtliche Eintragungsgebühr an. Zu beachten gilt hier, dass es seit der letzten Grunderwerbsteuernovelle bei entgeltlichen Erwerben innerhalb der Familie wesentliche Begünstigungen im Bereich der Grunderwerbsteuer sowie auch der Eintragungsgebühr gibt.


WICHTIG: Vor jeder Erstellung und Unterfertigung eines Wohnungskaufvertrages ist eine Reihe von wesentlichen Fragen zu klären. Der Notar Ihres Vertrauens ist Ihnen bei der Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens gerne behilflich.


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