Ihr Notar Mag. Josef Reitter
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29. November 2021

Formpflicht nicht nur bei GmbH-Anteilsübertragungen

Entscheidung zu 6 Ob 59/20z des OGH

In einer für die Praxis sehr wichtigen Entscheidung zu 6 Ob 59/20z bestätigt der OGH, dass nicht nur Übertragungen von GmbH-Geschäftsanteilen, sondern auch Anbote für eine beabsichtigte entgeltliche wie unentgeltliche Abtretung sowie Vorverträge der Notariatsaktspflicht unterliegen.

Die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Formvorschrift führt zur Unwirksamkeit der Einigung über die Abtretung bzw. des einseitigen Anbotes oder der einseitigen Annahmeerklärung.

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