Ihr Notar Mag. Josef Reitter
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10. Januar 2024

GmbH-Reform in Kraft

GMBH-GRÜNDUNG NUNMEHR MIT € 10.000,- MINDESTSTAMMKAPITAL MÖGLICH

Mit dem zum 01.01.2024 in Kraft getretenen Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 werden zivil- als auch steuerrechtliche Erleichterungen für bestehende Kapitalgesellschaften sowie auch für neu zu gründende GmbHs geschaffen. Insbesondere wird das Mindeststammkapital für GmbHs von € 35.000,- auf € 10.000,- und die Mindesteinzahlungspflicht von EUR 17.500,- auf € 5.000,- herabgesetzt. Für die bisher „gründungsprivilegiert“ entstandenen GmbHs, bei denen innerhalb von 10 Jahren die Mindeststammeinlage von € 5.000,- auf € 17.500,- bar aufzufüllen war, entfällt diese Verpflichtung restlos. Darüber hinaus bleiben „gründungsprivilegierte“ GmbHs unverändert als solche aufrecht bestehen, lediglich bei einer zukünftigen Änderung des Gesellschaftsvertrags muss gleichzeitig die „Gründungsprivilegierung“ beseitigt werden. Durch die Herabsetzung des Mindeststammkapitals von € 35.000,- auf nunmehr € 10.000,- reduziert sich dementsprechend auch die jährliche Mindestkörperschaftssteuer.

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