Ihr Notar Mag. Josef Reitter
Ihr Notar Mag. Josef Reitter

23. Januar 2018

Grunderwerbsteuer-Neuerungen

Mit Erlass des Finanzministeriums vom 04.12.2017 wurden endlich zahlreiche offene Fragen zur Grunderwerbsteuer, also zur Besteuerung von entgeltlichen und unentgeltlichen Erwerben von Grund und Boden, Gebäuden und Eigentumswohnungen geklärt:

- Jeder Liegenschaftserwerb unter Familienangehörigen, somit auch ein Kauf oder eine Übergabe mit vertraglichen Gegenleistungen gilt als unentgeltlich und es kommt somit der begünstigte Stufentarif (bis € 250.000,--  0,5%) zur Anwendung. Klargestellt wurde, dass Liegenschaftsübertragungen an Kinder, Eltern und Geschwister sowie Ehegatten und Lebensgefährten, Pflege- und Adoptivkinder steuerlich begünstigt sind, nicht jedoch an Lebensgefährten von Kinder, Kinder des Lebensgefährten oder Stiefgeschwister.

- Bei Übergaben von Hälfteanteilen an Hauptwohnsitzgebäuden und Eigentumswohnungen an einen Ehegatten gibt es für einen Teil der Wohnfläche von 150 m2 eine GrESt-Befreiung, klargestellt wird nunmehr wie die Grunderwerbsteuer für die darüberhinausgehende Fläche zu berechnen ist. Im Todesfall des Ehegatten gilt ebenfalls eine solche Steuerbefreiung.

- Bei Übergaben von Einzelunternehmen und von Anteilen an Personengesellschaften (KG, OG) gibt es für den Erwerber einen Betriebsfreibetrag von € 900.000,--.
Darüberhinaus steht dem Erwerber, sofern dieser in der betreffenden Berufsbranche noch nicht selbständig war, ein weiterer Freibetrag von € 75.000,-- nach den Bestimmungen des Neugründungsförderungsgesetzes zu.

Kompetente Beratung wichtig!
Was dieses Neuerungen für Sie bedeuten und wie Sie darauf reagieren sollen, erfahren Sie bei Ihrem Notar, als Ansprechpartner rund um Erbschaft, Schenkung, Kauf und Übergabe.

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