Ihr Notar Mag. Josef Reitter
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17. Februar 2016

Grunderwerbsteuer neu seit 01.01.2016

Grunderwerbsteuer neu seit 01.01.2016 - die Berechnungsverordnung ist endlich verlautbart!

Die Besteuerung von Liegenschaftsübertragungen unter Lebenden und von Todeswegen wurde mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 neu geregelt.
Seit 01.01.2016 gelten die neuen Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes und erst Ende Dezember 2015 wurde die Durchführungsverordnung zur genauen Berechnung dieser Steuer erlassen.
Bemessungsgrundlage ist nun nicht mehr wie bisher der „steuerliche Einheitswert“, aber auch nicht wie befürchtet der „Verkehrswert“, sondern der neu geschaffene „Grundstückswert“.
Zukünftig ist für die Berechnung der Grunderwerbsteuer genau zu differenzieren, ob ein privates Grundstück, oder ein betrieblich genutztes Grundstück übergeben wird.
Laut dieser neuen Verordnung ist der Grund und Boden mit dem 3-fachen Bodenwert, welcher pro Gemeinde verschieden seitens des zuständigen Finanzamtes festgesetzt wird, multipliziert mit einen Hochrechnungsfaktor zu bewerten. Gebäude bzw. bauliche Anlagen werden je nach Bauart und Verwendung verschieden bewertet, Ausgangsbasis für diese Berechnung bildet der für das Bundesland Tirol festgelegte Preis von € 1.370 pro m² Nutzfläche.
Darüber hinaus ist zu prüfen, wie alt das zu übergebende Gebäude ist und welche Sanierungsmaßnahmen in den letzten 20 Jahren vorgenommen wurden.

Von der auf dieses Weise zu ermittelnden Steuerbemessungsgrundlage gilt bei unentgeltlichen Übertragungen von privaten Grundstücken der sogenannte Stufentarif: 0,5 Prozent Steuer bis zu einem Wert von 250.000 Euro, 2 Prozent von 250.000 bis zu 400.000 Euro und 3,5 Prozent für mehr als 400.000 Euro.
und beim Erwerb einer Liegenschaft im Rahmen einer Betriebsübergabe gibt es nunmehr einen Freibetrag bis zu einem Grundstückswert von € 900.000 als Begünstigung für die Erwerber wurde gesetzlich festgelegt, dass alle Liegenschaftsübertragungen des erweiterten Familienkreises als „unentgeltlich“ gelten, daher sämtliche Gegenleistungen insbesondere Schuldübernahmen nicht zu berücksichtigen sind.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, z. Bsp. Eine in 2 Teilen zeitlich gespaltene Übertragung einer Liegenschaft, um in Zukunft ein Steuerersparnis zu erzielen.

Um eine höhere Grunderwerbsteuer-Belastung zu vermeiden, ist es nach der neuen Gesetzeslage jedenfalls wichtiger wie in der Vergangenheit, sich frühzeitig und umfassend durch den Notar oder Rechtsanwalt ihres Vertrauens beraten zu lassen.

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