Ihr Notar Mag. Josef Reitter
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18. März 2022

ImmoESt: Hauptwohnsitz-Befreiung bei Wohnungsverkauf

Erkenntnis des BFG vom 28.09.2021

Mit Erkenntnis des BFG vom 28.09.2021 wurde klargestellt, dass für die Geltendmachung der Hauptwohnsitz-Befreiung (HWS entweder seit Erwerb 2 Jahre oder in den letzten 10 Jahren durchgehend 5 Jahre) nicht ausschlaggebend ist, ob eine entsprechende Meldebestätigung vorliegt.

Maßgeblich ist ausschließlich das Vorliegen des Lebensmittelpunktes in der verkauften Wohnung, welcher vom Verkäufer nachzuweisen ist;

somit ist auch kein ununterbrochenes Wohnen in der betreffenden Wohnung für die Geltendmachung der ImmoESt-Hauptwohnsitz-Befreiung erforderlich.

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