04. April 2023
Erkenntnis des VwGH vom 19.10.2022
Gemäß § 30 Abs. 2 EStR ist bei Verkauf einer Liegenschaft der auf das selbst hergestellte Gebäude entfallende Teil des Kaufpreises steuerfrei, sofern es nicht innerhalb der letzten 10 Jahre vor Veräußerung vermietet wurde.
Laut Erkenntnis des VwGH vom 19.10.2022 wurde jetzt entschieden, dass nicht nur eine tatsächlich erfolgte Vermietung befreiungsschädlich ist, sondern bereits die ernsthafte und durch vorbereitende Maßnahmen nach Außen getretene Absicht zur Vermietung (z.B. Inseratschaltung, Beauftragung eines Maklers) die Geltendmachung dieser Befreiungsbestimmung hindert.
Betrifft diese Vermietungsabsicht nur einzelne Gebäudeteile, bleibt die Befreiung für die übrigen, selbst hergestellten Gebäudeteile aufrecht.