Ihr Notar Mag. Josef Reitter
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16. November 2020

Endlich Klarheit zu GmbH-Gesellschafter-Aufgriffsrechten

Mit der OGH-Entscheidung 6 Ob 64/20 k vom 16.09.2020 wurde endlich klargestellt, dass die Aufgriffsrechte für übrige Gesellschafter im Exekutions- und Insolvenzfall eines Gesellschafters zulässig und wirksam sind, auch wenn dafür der Übernahmspreis unter dem Verkehrswert liegt;

dies gilt dann, wenn für alle Fälle des Ausscheidens von Gesellschaftern - und zwar unter Lebenden wie auch im Todesfall - der selbe Übernahmspreis vertraglich festgelegt wird.

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