Ihr Notar Mag. Josef Reitter
Ihr Notar Mag. Josef Reitter

19. Januar 2018

Neuerungen zum Pflegeregress

Am 01.01.2018 ist das gesetzliche Pflegeregressverbot in Kraft getreten. Damit ist nunmehr ein Zugriff des Landes auf Spar- und Liegenschaftsvermögen von in Altenwohn- und in Pflegeheimen aufgenommenen Personen unzulässig.

Jedoch kann das Land weiterhin auf Einkünfte jeglicher Art, also etwa auf Pensionansprüche oder auf Mieteinnahmen, sowie auch auf sonstige Erträge, wie z. B. Versorgungsrenten, Zinsen aus Sparguthaben/Wertpapieren oder Lebensversicherungen.
Unzulässig ist nunmehr auch die bisherige Forderung des Landes auf Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen im Verlassenschaftsverfahren wie aufgrund zu Lebzeiten erfolgten Schenkungen.
WICHTIG: Die Umstellung von bisherigen Selbstzahlern in Heimen auf das neue „Teilzahler“-System erfolgt nicht von Amtswegen, sondern nur aufgrund eigener schriftlicher Antragstellung beim Land Tirol.

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen