Ihr Notar Mag. Josef Reitter
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30. Juni 2023

Steuerliche Erleichterungen für Familienübergaben

Einkommensteuer – Wartungserlass 2023 vom 31.03.2023

Gemäß der bisher geltenden Bestimmung des § 30 EStG lösen Liegenschaftsübertragungen innerhalb des engen Familienkreises für den betreffenden Übergeber dann einen Immobilienertragsteuer aus, wenn die Summe der entgeltlichen Gegenleistungen (insbesondere Schuldübernahme, Leistung von Entfertigungszahlungen an Übergeber oder an Geschwister) die Grenze von 50 % des Verkehrswertes der Übergabsliegenschaft übersteigen.

Der aktuellen Judikatur des VWGH folgend hat der Einkommensteuer – Wartungserlass 2023 vom 31.03.2023 für solche Übergaben eine wesentliche Steuererleichterung bewirkt.

Nunmehr löst eine Liegenschaftsübertragung innerhalb der Familie für den Übergeber nur dann und  insoweit eine Immobilienertragsteuer aus, sofern die entgeltlichen Gegenleistungen die Grenze von 75% des Verkehrswertes der betreffenden Liegenschaft übersteigen.

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