18. Juli 2022
Umstellung auf online Grundbuch
Seit 01.06.2022 wird die bisher für „Superädifikate“ (Bauwerke auf fremden Grund) beim zuständigen Bezirksgericht händisch erfasste Bauwerkskartei automationsunterstützt geführt.
Somit werden nunmehr auch alle neuen ein „Superädifikat“ betreffenden Begehren bzw. Eintragungen – online im Grundbuch, und zwar in einer eigenen UH-Einlage, erfasst und können „Superädifikate“ und darauf Bezug habende Eintragungen elektronisch abgefragt werden.
Bereits bestehende für Superädifikate geführte Karteikarten sind bei Einlangen eines neuen Antrages auf online Grundbuch umzustellen und das betreffende Einlaufbegehren ist automationsunterstützt zu erfassen.