Ihr Notar Mag. Josef Reitter
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02. Mai 2023

Testament - Voraussetzung für Gültigkeit

OGH-Entscheidung vom 22.11.2022

Seit Inkrafttreten der Erbrechtsreform muss jedes Testament neben der eigenhändigen Unterschrift des Testamentes auch einen eigenhändigen Bekräftigungszusatz, wie etwa „Mein letzter Wille“, enthalten.

 

Erstmals hat der OGH mit der Entscheidung vom 22.11.2022 klargestellt, dass dieser Bekräftigungszusatz jedenfalls objektiv lesbar sein muß, damit – bei Vorhandensein der weiteren Gültigkeitsvoraussetzungen – eine aufrechte letztwillige Verfügung vorliegt. 

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