Ihr Notar Mag. Josef Reitter
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05. Mai 2017

Weitere GrESt-Berechnungsgrundlage - Immobilienpreisspiegel der Statistik Austria

Zum ersten Mal wurden im Jänner 2017 von der Statistik Austria (Bundesanstalt Statistik Österreich) die durchschnittlichen Immobilienpreise veröffentlicht (http://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/preise/immobilien_durchschnittspreise/index.html), welche bei der Grunderwerbsteuerberechnung im Falle der Ermittlung des Grundstückswertes mithilfe eines geeigneten Immobilienpreisspiegels seither ausschließlich zu verwenden sind.

Begünstigend für den steuerpflichtigen Grundstückserwerber sieht der neue Immobilienpreisspiegel der Statistik Austria vor, dass für die Berechnung der Grunderwerbsteuer lediglich 71,25 % des auf diese Weise ermittelten „Grundstückswertes“ heranzuziehen sind.
Diese Durchschnittspreise dürfen jedoch nur herangezogen werden, wenn ihre Grundstücks- oder Gebäudekategorien mit den Eigenschaften des Grundstücks zusammenpassen. Andernfalls ist man zur Grunderwerbsteuerberechnung auf die beiden anderen Methoden (Pauschalwertmodell oder Verkehrswertgutachten) verwiesen.

Der sogenannte „Grundstückswert“ dient seit 01.01.2016 als Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Grunderwerbsteuer. Als Ermittlungsmethoden des Grundstückswertes stehen dabei die vorangeführte Ermittlung durch einen Immobilienpreisspiegel sowie das Pauschalwertmodell und ein Verkehrswertgutachten zur Verfügung.
Unter den einzelnen Ermittlungsmethoden besteht Wahlfreiheit für den Steuerpflichtigen; es kann somit jene Methode verwendet werden, die zum steuerlich günstigsten Ergebnis führt.

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