Ihr Notar Mag. Josef Reitter
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21. März 2023

Wohnungseigentumsbegründung: Nichtigkeit des Verkaufs von Stellplätzen innerhalb der Dreijahresfrist.

OGH-Entscheidung vom 02.11.2022

Erstmals hat der OGH mit Entscheidung vom 02.11.2022 klargestellt, dass die Schutzbestimmung des § 5 Abs. 2 WEG, wonach innerhalb von 3 Jahren nach WE-Begründung KFZ Stellplätze nur an Wohnungseigentümer der betreffenden Liegenschaft verkauft werden dürfen, sich nicht nur auf die tatsächliche grundbücherliche Durchführung eines Kaufvertrages bezieht. Somit ist jeder Verkaufsvorgang, bzw. Abschluss eines Kaufvertrages mit Dritten, also Personen die nicht bereits Wohnungseigentümer sind, innerhalb dieses Zeitraumes mit Nichtigkeit bedroht.

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