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Das am 01.07.2018 in Kraft getretene Erwachsenenschutz-Gesetz bringt eine tiefgreifende Reform des bisherigen Erwachsenen-Vertretungsrechtes, insbesondere des Sachwalterschaftsrechtes. Nunmehr bieten die neuen Bestimmungen 4 verschiedene Rechtsinstrumente für den Verlust der Entscheidungsfähigkeit aufgrund einer psychischen Krankheit oder z.B. eines Unfalls.
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