Die gesetzliche Frist für die Aufstellung des Jahresabschlusses einer GmbH, AG und einer Privatstiftung wurde mit § 3a (1) COVID-19-GesG von bisher 5 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres um bis zu 4 Monate verlängert.
mehr erfahrenCOVID, Vertragsunterzeichnung, Unterschriftbeglaubgigung
mehr erfahrenAus Verantwortung für unsere Klienten und für unsere MitarbeiterInnen reagieren wir auf die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus durch Umsetzung folgender Maßnahmen:
mehr erfahrenOb als Heim für die eigene Familie oder als Anlegerwohnung - beim Kauf einer Eigentumswohnung ist jedenfalls Vorsicht geboten. Worauf Sie vor und beim Abschluss des entsprechenden Kaufvertrages besonders achten sollten.
mehr erfahrenNeue BFG-Erkenntnis vom 25.04.2019
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