Ihr Notar Mag. Josef Reitter
Ihr Notar Mag. Josef Reitter

Notarielles

Öffentliche Urkunde, Treuhänder, Treuhandschaft, Mediation, Grundbuchauszug, Firmenbuchauszug
 

Errichtung öffentlicher Urkunden

Die Aufnahme von öffentlichen Urkunden ist die Kernaufgabe des Notars. Aus gutem Grund ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Notar bei einer Reihe von Geschäften hinzugezogen werden muss.
Ein Dokument gilt dann als öffentliche Urkunde, wenn diese nach dem in der Notariatsordnung geregelten Beurkundungsverfahren und unter Beachtung sämtlicher wesentlicher Förmlichkeiten durch den Notar aufgenommen wurde. Wenn der Notar eine öffentliche Urkunde aufnimmt, gelten strenge Prüfungs- und Belehrungspflichten.
Sie begründen in der Folge die Vermutung, dass:
die Urkunde von der als Aussteller bezeichneten Person stammt – das ist die “Echtheit”.
dass der Inhalt der Urkunde richtig ist – das ist die „Richtigkeit”.
 
Öffentliche notarielle Urkunden können sein:

  • Notariatsakte
  • Beurkundungen von rechtserheblichen Tatsachen
  • Notarielle Protokolle

 
Wir bieten Ihnen insbesondere:
Klärung des Sachverhalts und Erforschung des „wahren Willens” der Vertragsparteien
Belehrung über den rechtlichen Sinn und die rechtlichen Folgen des Geschäfts sowie über die wirtschaftlichen Konsequenzen des Rechtsgeschäfts.
schriftliche Niederlegung der ermittelten Ergebnisse in rechtlich wirksamer Form
 

Treuhandschaft

Als Treuhänder übernehme ich aufgrund einer Treuhandvereinbarung Vermögenswerte (Geld, Geldeswerte) oder Urkunden treuhändig vom Treugeber mit der Verpflichtung, die in der Treuhandvereinbarung festgelegten Rechtsfolgen herbeizuführen und Bedingungen zu erfüllen.
Mit der Notartreuhandbank (NTB) steht eine eigene Spezialbank für die Verwaltung von Treuhandgeldern zur Verfügung. Zudem wurde für die schnelle und sichere Abwicklung von Treuhandschaften ein besonderes computergestütztes Register eingerichtet: das notarielle Treuhandregister (THR).
 

Mediation

Besser, sich vor dem Prozess zu einigen, als vor Gericht lange zu streiten.
Die Mediation ist eine neue Form der Konfliktregelung und beruht auf der Freiwilligkeit der Parteien. Ein fachlich ausgebildeter neutraler Vermittler (Mediator) fördert die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konflikts zu finden.
Als unparteilicher Rechtsberater habe ich Erfahrungen damit, beiden Teilen eines Rechtsgeschäfts beratend zur Seite zu stehen und für einen Interessenausgleich zu sorgen.
 
Mediation, Schlichtung und Schiedsgerichtsbarkeit gewinnen zunehmend an Bedeutung Die Schlichtung kann helfen, schneller und billiger zum Recht zu kommen – also Geld, Nerven und Zeit zu sparen
 
Wir bieten Ihnen insbesondere:

  • Klärung von Konflikten
  • Sicherstellung eines konstruktiven, sachlichen Gesprächsklimas
  • Vermittlung und Unterstützung bei der Verhandlung der Streitpunkte
  • Erarbeitung einer gemeinsamen Lösung, die für alle von Vorteil ist
  • Beurkundung der erarbeiteten Vereinbarung und rechtliche Absicherung

 

Grundbuch- und Firmenbuchabfrage

Das Grundbuch und das Firmenbuch werden in Form elektronischer Datenbanken geführt. Als Gerichtskommissär fertige ich amtliche Auszüge aus dem Grundbuch oder Firmenbuch an und bestätigt die Echtheit des Auszugs und des Inhalts.

 
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