Ihr Notar Mag. Josef Reitter
Ihr Notar Mag. Josef Reitter

Familienrecht

Ehe, Ehepakt, Scheidung, Adoption, Vaterschaftserklärung, künstliche Befruchtung

Rechtsfrieden ist unschätzbar wertvoll. Vor allem in der Familie.

Es gibt vieles, was man einmal im Leben regeln muss. In diesen Fällen sind Sie in unserem Notariat an der richtigen Adresse. Wir sind dafür da, Ihre familiären Angelegenheiten so sicher und verlässlich zu gestalten, dass spätere Streitigkeiten vermieden werden.

Im Bereich des Familienrechtes sind Rechtssicherheit und Diskretion besonders wichtig. Zudem besitze ich als Notar große Erfahrung in diesem Rechtsgebiet und bin daher ein wertvoller Berater bei wichtigen Entscheidungen.

 

Notarieller Ehepakt

Damit von Anfang an feststeht, was wem gehört.

Der notarielle Ehepakt regelt Ihre ehelichen Vermögensverhältnisse ganz nach Ihren Wünschen.
Heutzutage werden großteils Ehevereinbarungen geschlossen, die den gesetzlichen Stand der Gütertrennung so weit als möglich auch für den Scheidungsfall aufrechterhalten. Sie sind kein Misstrauensbeweis, sondern ein Instrument, um Unsicherheit und Streit zu vermeiden – und das nicht erst im Falle einer Scheidung.

 

Wir bieten Ihnen insbesondere:

  • umfassende Beratung über bestehende Reglungsmöglichkeiten
  • Errichtung der entsprechenden Urkunden

 

Notarielle Regelung bei Ehescheidung

Der Notar hilft Streit zu vermeiden.

Je mehr vor Gericht gestritten wird, desto teurer ist eine Scheidung. Anstatt eines aufwendigen Gerichtsverfahrens können die Ehegatten jedoch eine kostengünstige notarielle Regelung über die Aufteilung des ehelichen Vermögens abschließen, welche vom Scheidungsgericht anerkannt wird. Unterhalt, Sorgerecht und andere Scheidungsfolgen können ebenso vertraglich geregelt werden.

 

Wir bieten Ihnen insbesondere:

  • objektive Beratung beider Ehepartner
  • Hilfe bei der Erzielung einer Einigung
  • Errichtung der notariellen Regelung

 

Adoption

Eine Adoption kommt durch schriftlichen Vertrag zwischen dem Adoptierenden und dem Wahlkind zustande. Das adoptierte Kind ist damit rechtlich dem leiblichen Kind gleichgestellt.

 

Wir bieten Ihnen insbesondere:

  • rechtliche Beratung in sämtlichen adoptionsrechtlichen Angelegenheiten
  • verfassen des Adoptionsvertrages
  • Einholung der gerichtlichen Bewilligung
  • medizinisch unterstützte Fortpflanzung (künstliche Befruchtung)
  • Vaterschaftserklärung

 

Der Notar als erster Ansprechpartner in diesen Angelegenheiten ist vom Staat ausdrücklich dazu berufen, durch eine notarielle Urkunde klare Verhältnisse zu schaffen.

 
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