OGH 18.06.2020, 5 Ob 74/20y; OGH 21.01.2020, 1 Ob 173/19a
mehr erfahrenEntscheidung vom 06.08.2020 zu 2 Ob 195/19 v des OGH
mehr erfahrenEntscheidung des OGH zu 2 Ob 64/19d
mehr erfahrenMit der OGH-Entscheidung 6 Ob 64/20 k vom 16.09.2020 wurde endlich klargestellt, dass die Aufgriffsrechte für übrige Gesellschafter im Exekutions- und Insolvenzfall eines Gesellschafters zulässig und wirksam sind, auch wenn dafür der Übernahmspreis unter dem Verkehrswert liegt; dies gilt dann, wenn für alle Fälle des Ausscheidens von Gesellschaftern - und zwar unter Lebenden wie auch im Todesfall - der selbe Übernahmspreis vertraglich festgelegt wird.
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