Bei jedem Kauf eines unbebauten Baugrundstückes besteht eine gesetzliche Verpflichtung, innerhalb einer vorgeschriebenen Frist eine widmungsgemäße Bebauung vorzunehmen. Mit der Grundverkehrsgesetz-Novelle 2016 (in Kraft seit 01.10.2016) wurden die Bebauungsfristen beim Grundstückskauf neu geregelt.
mehr erfahrenZum ersten Mal wurden im Jänner 2017 von der Statistik Austria (Bundesanstalt Statistik Österreich) die durchschnittlichen Immobilienpreise veröffentlicht (http://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/preise/immobilien_durchschnittspreise/index.html), welche bei der Grunderwerbsteuerberechnung im Falle der Ermittlung des Grundstückswertes mithilfe eines geeigneten Immobilienpreisspiegels seither ausschließlich zu verwenden sind.
mehr erfahrenDie mit dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 beschlossene umfassende Reform des österreichischen Erb- und Pflichtteilsrechtes ist am 01.01.2017 in Kraft getreten.
mehr erfahrenAm 01.01.2017 tritt die bisher umfassendste Reform des Erb- und Pflichtteilsrechtes in Kraft.
mehr erfahrenMit Erlass des Finanzministeriums vom 13.05.2016 wurden endlich zahlreiche zunächst noch offene Fragen zur Berechnung der neuen Grunderwerbsteuer geklärt.
mehr erfahren